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   OLG Saarbrücken, 07.07.2021 - 5 W 24/21   

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OLG Saarbrücken, 07.07.2021 - 5 W 24/21 (https://dejure.org/2021,32089)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07.07.2021 - 5 W 24/21 (https://dejure.org/2021,32089)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07. Juli 2021 - 5 W 24/21 (https://dejure.org/2021,32089)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • notar-drkotz.de

    Grundbuchberichtigung - Erlöschens einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundbuchberichtigung: Nachweis des Erlöschens einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

  • rechtsportal.de

    Grundbuchberichtigung: Nachweis des Erlöschens einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2021, 205
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.01.2016 - V ZB 43/15

    Grundbuchberichtigung: Nachweis des Erlöschens eines für den ersten Verkaufsfall

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.07.2021 - 5 W 24/21
    Der Unrichtigkeitsnachweis ist - von Fällen der Offenkundigkeit abgesehen - durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden zu führen (§ 29 Abs. 1 GBO; BGH, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZB 43/15, NJW 2016, 3242; BayObLG, …

    Der Antragsteller hat deshalb alle Möglichkeiten auszuräumen, die der Richtigkeit der begehrten Eintragung bzw. Löschung entgegenstehen könnten; ein gewisser Grad von Wahrscheinlichkeit genügt dafür nicht, allein ganz entfernt liegende, theoretische Möglichkeiten, die der begehrten Eintragung oder Löschung entgegenstehen, brauchen nicht ausgeräumt zu werden (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZB 43/15, NJW 2016, 3242; Senat, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 5 W 89/17, NJW-RR 2018, 978; BayObLGZ 1995, 413; OLG Hamm, FGPrax 2017, 108; Demharter, a.a.O., § 22 Rn. 37).

  • OLG Saarbrücken, 20.02.2018 - 5 W 89/17

    Anspruch auf Löschung einer Grunddienstbarkeit nach Teilung des dienenden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.07.2021 - 5 W 24/21
    An diesen Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen, da die Löschung hier ohne Mitwirkung des Dienstbarkeitsberechtigten erfolgt und ansonsten am Verfahren nicht beteiligte Personen geschädigt werden könnten (Senat, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 5 W 89/17, NJW-RR 2018, 978; OLG München, RNotZ 2016, 236; BayObLGZ 1988, 225).

    Der Antragsteller hat deshalb alle Möglichkeiten auszuräumen, die der Richtigkeit der begehrten Eintragung bzw. Löschung entgegenstehen könnten; ein gewisser Grad von Wahrscheinlichkeit genügt dafür nicht, allein ganz entfernt liegende, theoretische Möglichkeiten, die der begehrten Eintragung oder Löschung entgegenstehen, brauchen nicht ausgeräumt zu werden (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZB 43/15, NJW 2016, 3242; Senat, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 5 W 89/17, NJW-RR 2018, 978; BayObLGZ 1995, 413; OLG Hamm, FGPrax 2017, 108; Demharter, a.a.O., § 22 Rn. 37).

  • BGH, 06.02.2009 - V ZR 139/08

    Löschung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit wegen Wegfalls der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.07.2021 - 5 W 24/21
    Demgemäß erlischt das dingliche Recht, wenn das mit der Dienstbarkeitsbestellung verfolgte Interesse endgültig entfallen ist (BGH, Urteil vom 6. Februar 2009 - V ZR 139/08, MittBayNot 2009, 374; Morvilius, in: Meikel, a.a.O., Einl. B Rn. 395; vgl. auch BGH, Urteil vom 11. März 1964 - V ZR 78/62, BGHZ 41, 209).
  • OLG Karlsruhe, 23.03.2018 - 12 U 165/17

    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit zur Errichtung und Unterhaltung einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.07.2021 - 5 W 24/21
    Insoweit ist klarstellend anzumerken, dass die zugunsten der C. eingetragene beschränkte persönliche Dienstbarkeit zwar grundsätzlich übertragbar ist (§ 1092 Abs. 2 i.V.m. § 1059a Abs. 1 Nr. 2 BGB), dass eine Übertragung durch Rechtsgeschäft, wie sie hier in Rede steht, im Gegensatz zur Gesamtrechtsnachfolge (§ 1092 Abs: 2 i.V.m. § 1059a Abs. 1 Nr. 1 BGB) aber gemäß § 873 BGB die Eintragung im Grundbuch erfordert, die hier offenkundig nicht erfolgt ist (OLG Karlsruhe, Urteil vom 23. März 2018 - 12 U 165/17, juris; Herrler, in: Palandt, a.a.O., § 1092 Rn. 3; Staudinger/Reymann (2017) BGB § 1092, Rn. 21; Otto, in: Ring/Grziwotz/Keukenschrijver, NK-BGB Sachenrecht, § 1092 Rn. 10).
  • BGH, 11.03.1964 - V ZR 78/62

    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.07.2021 - 5 W 24/21
    Demgemäß erlischt das dingliche Recht, wenn das mit der Dienstbarkeitsbestellung verfolgte Interesse endgültig entfallen ist (BGH, Urteil vom 6. Februar 2009 - V ZR 139/08, MittBayNot 2009, 374; Morvilius, in: Meikel, a.a.O., Einl. B Rn. 395; vgl. auch BGH, Urteil vom 11. März 1964 - V ZR 78/62, BGHZ 41, 209).
  • OLG Hamm, 05.01.2017 - 15 W 246/16

    Erlöschen eines subjektiv-dinglichen Vorkaufsrechts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.07.2021 - 5 W 24/21
    Der Antragsteller hat deshalb alle Möglichkeiten auszuräumen, die der Richtigkeit der begehrten Eintragung bzw. Löschung entgegenstehen könnten; ein gewisser Grad von Wahrscheinlichkeit genügt dafür nicht, allein ganz entfernt liegende, theoretische Möglichkeiten, die der begehrten Eintragung oder Löschung entgegenstehen, brauchen nicht ausgeräumt zu werden (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZB 43/15, NJW 2016, 3242; Senat, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 5 W 89/17, NJW-RR 2018, 978; BayObLGZ 1995, 413; OLG Hamm, FGPrax 2017, 108; Demharter, a.a.O., § 22 Rn. 37).
  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 13/10

    Rechtsbeschwerde gegen den Vollzug einer Abschiebungshaft; Anordnung einer Haft

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.07.2021 - 5 W 24/21
    Dies stellt zwar einen formalen Mangel des Abhilfeverfahrens dar (vgl. zur möglichen Unwirksamkeit von lediglich "in pp." ergangenen Entscheidungen Senat, Beschluss vom 1. Dezember 2020 - 5 W 49/20, m.w.N.); das Fehlen eines ordnungsgemäßen Nichtabhilfebeschlusses ist aber keine zwingende Voraussetzung für die Entscheidung des Beschwerdegerichts über das Rechtsmittel (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 13/10, juris; Schmidt-Räntsch, in: Meikel, GBO 11. Aufl., § 75 Rn. 15).
  • OLG München, 22.12.2016 - 34 Wx 455/16

    Streit über Eintragung eines Geh- und Fahrtrechts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.07.2021 - 5 W 24/21
    2 Z 12/87">NJW-RR 1987, 1200; OLG München, Rpfleger 2017, 258; Demharter, GBO 31. Aufl., § 85 Rn. 5 f.).
  • OLG München, 10.12.2015 - 34 Wx 363/15

    Voraussetzungen für die Löschung eines Geh- und Fahrtrechts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.07.2021 - 5 W 24/21
    An diesen Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen, da die Löschung hier ohne Mitwirkung des Dienstbarkeitsberechtigten erfolgt und ansonsten am Verfahren nicht beteiligte Personen geschädigt werden könnten (Senat, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 5 W 89/17, NJW-RR 2018, 978; OLG München, RNotZ 2016, 236; BayObLGZ 1988, 225).
  • BayObLG, 14.12.1995 - 2Z BR 127/95

    Unrichtigkeitsnachweis bei Löschung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.07.2021 - 5 W 24/21
    Der Antragsteller hat deshalb alle Möglichkeiten auszuräumen, die der Richtigkeit der begehrten Eintragung bzw. Löschung entgegenstehen könnten; ein gewisser Grad von Wahrscheinlichkeit genügt dafür nicht, allein ganz entfernt liegende, theoretische Möglichkeiten, die der begehrten Eintragung oder Löschung entgegenstehen, brauchen nicht ausgeräumt zu werden (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZB 43/15, NJW 2016, 3242; Senat, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 5 W 89/17, NJW-RR 2018, 978; BayObLGZ 1995, 413; OLG Hamm, FGPrax 2017, 108; Demharter, a.a.O., § 22 Rn. 37).
  • BayObLG, 15.10.1973 - BReg. 2 Z 45/73

    Löschung eines Nacherbfolgevermerks aus einem Grundbuch; Ausschlagung einer

  • OLG Saarbrücken, 11.07.2023 - 5 W 35/23

    Rechtsstellung des Nacherben; Anforderungen an den Nachweis der Nacherbfolge bei

    An diesen Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen; es sind alle Möglichkeiten, bis auf ganz entfernte, auszuräumen, die der Richtigkeit der begehrten berichtigenden Eintragung entgegenstehen können (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZB 43/15, NJW 2016, 3242; Senat, Beschluss vom 7. Juli 2021 - 5 W 24/21, FGPrax 2021, 205; BayObLGZ 1995, 413; Demharter, a.a.O., § 22 Rn. 37).

    Der Unrichtigkeitsnachweis ist - von Fällen der Offenkundigkeit abgesehen - durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden zu führen (§ 29 Abs. 1 GBO; BGH, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZB 43/15, NJW 2016, 3242; Senat, Beschluss vom 7. Juli 2021 - 5 W 24/21, FGPrax 2021, 205; BayObLG, …

  • OLG Saarbrücken, 25.02.2022 - 5 W 11/22

    Zu den Anforderungen an den Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit bei behaupteter

    An diesen Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen, weil er eine Grundbucheintragung ohne Bewilligung des Betroffenen ermöglicht und das Grundbuchverfahren zur Klärung von streitigen Tatsachen weder geeignet noch bestimmt ist; es sind alle Möglichkeiten, bis auf ganz entfernte, auszuräumen, die der Richtigkeit der begehrten berichtigenden Eintragung entgegenstehen können (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZB 43/15, NJW 2016, 3242; Senat, Beschluss vom 7. Juli 2021 - 5 W 24/21, FGPrax 2021, 205; BayObLGZ 1995, 413; OLG München, NotBZ 2017, 68; Demharter, a.a.O., § 22 Rn. 37).

    Der Unrichtigkeitsnachweis ist - von Fällen der Offenkundigkeit abgesehen - durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden zu führen (§ 29 Abs. 1 GBO; BGH, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZB 43/15, NJW 2016, 3242; Senat, Beschluss vom 7. Juli 2021 - 5 W 24/21, FGPrax 2021, 205; BayObLG, …

  • KG, 02.01.2024 - 5 W 95/23
    Fehlende Informationen zur Streitbeilegungs-Plattform und deren fehlende Verlinkung rechtfertigen nach der Rechtsprechung des Senats regelmäßig einen Hauptsachewert von 3.000,-Euro; dies gilt auch dann, wenn der Hinweis auf die Streitbeilegungs-Plattform nicht vollständig fehlt (Senat, Beschluss vom 19.02.2021 - 5 W 24/21 - dort unter II. 2. a. mit weiteren Nachweisen).
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